Ende 2009 wurde der Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde in der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord gestellt. Damit hat das öffentliche Genehmigungsverfahren begonnen.
Nach Einsichtnahme der Bürger und Träger öffentlicher Belange in die ausgelegten Planungsunterlagen bis Anfang Februar, folgt im weiteren Verlauf die Erörterung und das Abwägen der Einwendungen und Stellungsnahmen durch die Planfeststellungsbehörde.
Die Planfeststellungsunterlagen können Sie digital in diesem Portal unter Planfeststellungsunterlagen einsehen.
Für Fragen steht Ihnen das Projektteam (siehe Kontakt) gerne jederzeit zur Verfügung.
